Stand: 28. Juli 2026 Beide Programme sind zyklisch, aber die nächste Ausgabe – im Folgenden Ausgabe 2027 genannt – wurde noch nicht bekannt gegeben. Wir sind ein Hersteller und Vertreiber von Pumpen, kein Fördermittelberater – dieser Text dient nur zu Informationszwecken und nur die vom Marschallamt der Woiwodschaft Masowien veröffentlichten Dokumente sind verbindlich.
Für wen ist diese Studie?
Der Text richtet sich an Kommunen, Landkreise und Wasserversorgungsunternehmen, die Bewerbungen für das nächste Einstellungsverfahren vorbereiten. Wir haben an einem Ort die Regeln gesammelt, die sich aus den Beschlüssen der Woiwodschaftsversammlung Masowien ergeben, die Regelungen des Klimaprogramms sowie die Bewerbungs- und Vertragsvorlagen und haben sie dann mit dem Einstellungsprozess für 2022–2026 verglichen. Hier finden Sie Fristen, Betragsgrenzen, Kataloge förderfähiger und nicht förderfähiger Kosten, eine Liste der Anlagen und die häufigsten Gründe für die Ablehnung von Anträgen – sowie einen Hinweis darauf, welches Dokument eine Verpflichtung begründet.
Ein eigener Teil ist dem Wassermanagement in förderfähigen Aufgaben gewidmet: Entwässerung eines Grabenabschnitts vor der Entschlammung und Regenwasserrückhaltesysteme in blauer und grüner Infrastruktur. Dies ist der einzige Teil, in dem wir aus der Sicht des Herstellers sprechen – die übrigen Abschnitte sind eine Zusammenfassung offizieller Aufzeichnungen.
Zwei Programme, zwei getrennte Verfahren – Vergleich
Ein häufiges Missverständnis besteht darin, beide Programme als zwei Versionen desselben Instruments zu behandeln. Tatsächlich Sie werden von separaten Abteilungen des Büros geleitet, und die Programme unterscheiden sich in ihrer Rechtsgrundlage, dem Kreis der Begünstigten, den Einstellungsfristen und den Regeln für die Auszahlung der Mittel.
| Masowien zur Verbesserung | Masowien für das Klima | |
|---|---|---|
| Wer kann sich bewerben? | Wasserunternehmen, die in der Woiwodschaft Masowien tätig sind | Gemeinden und Landkreise in der Woiwodschaft Masowien |
| Wofür | Aktuelle Instandhaltung von Wasser- und Wasseranlagen (7 Arten von Arbeiten an Gräben und Entwässerungen) | Blaue und grüne Infrastruktur, Bepflanzungen und Grünflächen (u.a. Sole-Gradierwerke), Außenbeleuchtung |
| Stützhöhe | 80 % des Auftragswertes, höchstens 100.000 PLN | Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten (Ausgabe 2026), höchstens 200.000 PLN |
| Wann fand die letzte Einstellung statt? | 2.–31. Januar 2026 | 2.–16. März 2026 |
| Als die Ankündigung herauskam | 12. Dezember 2025 (BIP) | 26. Februar 2026 (BIP) |
| Wie Geld bezahlt wird | Überweisung innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss – vor Ausführung der Arbeiten | Rückerstattung – danach Erledigung und Erledigung der Aufgabe |
| Grundlage | Beschlüsse der Regionalversammlung Nr. 34/22, 175/22 und 124/24 (Ortsgesetz, unbefristet gültig) | Die Vorschriften werden jedes Jahr durch einen gesonderten Beschluss des Woiwodschaftsrates verabschiedet |
| Was bestimmt die Auszeichnung? | Reihenfolge der Einreichungen | Inhaltliche Bewertung; bei Stimmengleichheit – Reihenfolge der Anmeldungen (Datum und Uhrzeit) |
Masowien für Melioration – Subventionen für Wasserunternehmen
Rechtsgrundlage – drei Resolutionen, die zusammen gelesen werden sollten
Das Programm basiert auf Art. 443 Abschnitt 2 und 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 – Wassergesetz, das es lokalen Regierungseinheiten ermöglicht, Wasserunternehmen zu subventionieren. Die Regeln in Masowien sind festgelegt Beschluss Nr. 34/22 der Versammlung der Woiwodschaft Masowien vom 22. März 2022., zweimal geändert:
- Beschluss Nr. 175/22 vom 22. November 2022 – Hinzufügung eines Katalogs der von der Förderung ausgeschlossenen Kosten, Präzisierung der Liste der Anhänge und der Art und Weise der Kartenbeschreibung;
- Beschluss Nr. 124/24 vom 19. November 2024 – den Arbeitsumfang auf Brunnen und Entwässerungsstellen ausgeweitet, die Bestimmungen über De-minimis-Beihilfen an die Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission angepasst und die Einstellungsfrist auf den 2. bis 31. Januar des Geschäftsjahres verschoben.
Daher sollten bei der Analyse der Dokumentation alle drei Resolutionen gemeinsam berücksichtigt werden: Resolution 34/22 ist der Basistext, und die nächsten beiden führen Änderungen daran ein. Der Änderungsbeschluss stellt kein eigenständiges, vollständiges Regelwerk dar, sondern enthält lediglich eine Liste der eingebrachten Änderungsanträge.
Welche Arbeiten können finanziert werden?
Der Zuschuss umfasst die laufende Instandhaltung von Gewässern und Wasseranlagen, darunter der Betrieb, die Instandhaltung und die Erneuerung zur Aufrechterhaltung der Funktion von Entwässerungsanlagen. Nach der Änderung 2024 umfasst der Katalog:
- maschinelle und manuelle Entschlammung von Gräben,
- mechanisches und manuelles Mähen des Grabenbodens und der Grabenböschungen,
- Flechten von Hängen und Gräben harken,
- Roden und Fällen von Bäumen und Sträuchern an Hängen und am Grabengrund,
- Reinigen und Reparieren von Bauwerken in Gräben,
- Reparatur von Grabenböschungen,
- Reinigen, Reparieren oder Ersetzen von Auslässen und Entwässerungsbrunnen.
Höhe des Zuschusses und Reihenfolge der Gewährung der Mittel
Der Zuschuss beträgt 80 % des Wertes der angeforderten Aufgabe, jedoch nicht mehr als 100.000 PLN. Die restlichen 20 % trägt das Unternehmen selbst. Wenn die Gesamtzahl der Anträge den im Woiwodschaftsbudget vorgesehenen Pool übersteigt, Zuschüsse werden nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben – nicht die Punktzahl, nicht der technische Zustand des Grabens, nicht die Größe des Unternehmens. Dies ist die wichtigste praktische Information im gesamten Programm: Ein vollständiger Antrag, der am 2. Januar eingereicht wurde, hat eine andere Stellung als der gleiche Antrag, der am 30. Januar eingereicht wurde. Ein Wasserunternehmen darf nur einen Antrag pro Geschäftsjahr einreichen.
Fristen und Art der Antragseinreichung
- Rekrutierung: vom 2. bis 31. Januar des Geschäftsjahres. Eine Ausnahme bildete das Jahr 2025, als Bewerbungen vom 3. bis 28. Februar angenommen wurden. Im Jahr 2026 galt bereits die Standardfrist im Januar.
- Verspätete Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Beim Versand per Post zählt das Stempel- bzw. Einlieferungsdatum.
- Montagemethoden: persönlich an den Zustellpunkten des Marschallamtes, per Post an folgende Adresse: Ul. Jagiellońska 26, 03-719 Warszawa, oder elektronisch über ePUAP oder e-Delivery.
- Mit den Arbeiten kann frühestens am Tag des Vertragsabschlusses begonnen werden. Zuvor entstandene Auslagen werden nicht abgerechnet.
- Abrechnung: ein Bericht über die Verwendung des Zuschusses ist spätestens bis zum 30. November des Geschäftsjahres vorzulegen.
In der Ankündigung für 2026 fügte das Amt eine Verfahrenswarnung hinzu: Bei der Übermittlung eines Briefes über ePUAP wird empfohlen, den Empfang telefonisch zu bestätigen, und die Rückkorrespondenz erfolgt per herkömmlicher Post.
Umfang der durch den Zuschuss abgedeckten Kosten
Dieser Teil der Dokumente wird manchmal oberflächlich analysiert und enthält Bestimmungen, die am häufigsten die korrekte Abrechnung der Subvention bestimmen.
Grundprinzip: Der Zuschuss deckt die Kosten für die Durchführung der Arbeiten (Arbeitskosten) und den für die Durchführung der im Vertrag genannten Arbeiten verwendeten Treibstoff.
Kosten ausgeschlossen (hinzugefügt durch Resolution 175/22): Prämien, Gewinne, Auszeichnungen, Mitarbeitertransport, Lieferung und Schutz der Ausrüstung, Mitarbeiterschulung, Erstellung von Entwurfs- und Kostenvoranschlagsunterlagen, formelle und rechtliche Vereinbarungen, Ausschreibungsverfahren, Vermessungsdienste und Kauf von Karten.
Hardware-Ausnahme – gesonderter Hinweis wert. Sowohl die Stellenausschreibung für 2026 als auch die Vertragsvorlage sehen unter zwei Bedingungen vor, dass der Zuschuss die Kosten für den Kauf der für die Erfüllung der Aufgabe erforderlichen Ausrüstung decken soll:
- Der Stückkaufwert der Ausrüstung darf 2.000 PLN nicht überschreiten,
- Der Gesamtbetrag für den Kauf dieser Ausrüstung darf 30 % des Zuschusses nicht überschreiten.
Darüber hinaus kann der Zuschuss die Kosten für die Reparatur von Geräten abdecken – allerdings nur, wenn der Fehler während und im Zusammenhang mit der Durchführung der vertraglich vereinbarten Arbeiten aufgetreten ist, die Reparatur von einer geeigneten Serviceeinrichtung durchgeführt wurde und das Unternehmen eine Erklärung über den Fehler und eine Rechnung für die Leistung vorlegt.
Es gilt folgender Vorbehalt: Es ist nicht zulässig, Kosten, die nicht im Kostenvoranschlag des Investors aufgeführt sind, oder Arbeiten, die nicht in der im Antrag enthaltenen Liste der Arbeiten aufgeführt sind, aus dem Zuschuss zu decken. Ein Posten, der in der im Januar abgegebenen Schätzung nicht enthalten war, kann im November nicht abgerechnet werden.
Anlagen zum Antrag – Checkliste
Gemäß der im Jahr 2026 gültigen Antragsvorlage (Anlage zum Beschluss 124/24) sind dem Antrag Originale oder von einer vertretungsberechtigten Person beglaubigte Kopien beizufügen:
- aktuelle Satzung des Wasserversorgungsunternehmens oder eine Bescheinigung des polnischen Wasserwirtschafts-Informationssystems;
- ein Dokument, das die Zusammensetzung des Vorstands der Gesellschaft bestätigt;
- ein Dokument (Vollmacht) über die Rechte zur Vertretung des Unternehmens und zur Vertragsunterzeichnung;
- eine Karte, auf der jeder Abschnitt des Grabens deutlich markiert ist – mit Name, Länge und Nummer des Anfangs- und Endgrundstücks;
- Schätzung der Anlegerkosten (brutto);
- Meldungen, Genehmigungen, Anordnungen und Verwaltungsentscheidungen, soweit dies durch gesonderte Vorschriften erforderlich ist;
- Bescheinigungen über De-minimis-Beihilfen (und De-minimis-Beihilfen in der Landwirtschaft oder Fischerei), die innerhalb der letzten drei Jahre erhalten wurden, oder eine Erklärung über deren Höhe oder eine Erklärung darüber, dass keine solche Beihilfe erhalten wurde;
- Informationen gemäß der Verordnung des Ministerrates vom 29. März 2010 über den Umfang der Informationen, die von einer Einrichtung vorgelegt werden, die eine De-minimis-Beihilfe beantragt.
Das wird in der Stellenausschreibung betont jede Seite Eingereichte Unterlagen müssen von vertretungsberechtigten Personen unterzeichnet oder beglaubigt sein und diese Personen müssen Unterlagen vorlegen, die ihre Bevollmächtigung bestätigen.
De-minimis-Beihilfen – für wen gelten sie?
Wenn ein Wasserversorgungsunternehmen eine Geschäftstätigkeit im Sinne des EU-Wettbewerbsrechts ausübt, stellt die Subvention im Teil dieser Tätigkeit (sofern sie von nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten abgetrennt werden kann) eine De-minimis-Beihilfe dar. Ab der Novelle 2024 gilt die Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission, und Förderungen in diesem Modus können auf der Grundlage eines Beschlusses gewährt werden bis 31. Dezember 2030 Der Antrag enthält ein gesondertes Feld, in dem angegeben wird, ob das Unternehmen eine Geschäftstätigkeit ausübt.
Die häufigsten Fehler – begründet durch das Amt selbst
In der Begründung des Beschlusses 175/22 werden die Ergebnisse der Pilotrekrutierung 2022 beschrieben, bei der 166 Bewerbungen eingingen und bei den meisten davon formale Mängel festgestellt wurden. Die Liste der festgestellten Unregelmäßigkeiten stellt dann eine praktische Checkliste dar:
- fehlende Dokumentation der Berechtigung zur Abgabe von Willenserklärungen im Namen des Unternehmens,
- Inkonsistenz der auf Karten, Anträgen und Kostenvoranschlägen angegebenen Länge der Gräben,
- den Standort von Geräten nicht anzuzeigen oder willkürlich Gräben auf Karten einzuzeichnen,
- Anzeige nicht vorhandener Grundstücksnummern,
- falsche Markierungen von Katasterbezirken und unvollständige Lage von Gräben,
- Vorlage von Fotokopien, die nicht als echte Kopien des Originals beglaubigt sind.
Es wird eine Aufforderung zur Behebung der Mängel versandt einmal, mit einer Frist von 7 Tagen, gerechnet ab dem Tag nach der Lieferung. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist bleibt der Antrag unberücksichtigt.
Erfüllung und Abrechnung
Laut Vertragsvorlage für 2026:
- Der Förderbetrag wird auf das Konto des Unternehmens überwiesen innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss;
- die Aufgabe wird von der Vertragsunterzeichnung bis zum 30. November eines bestimmten Jahres ausgeführt;
- Für die Änderung des sachlichen Anwendungsbereichs ist eine Anlage erforderlich und ein Änderungsvorschlag ist einzureichen spätestens 21 Tage vor Durchführungsende;
- Wenn der Umfang der Arbeiten oder die Kosten der Aufgabe reduziert werden, wird der Zuschuss proportional gekürzt; wenn der Wert der Aufgabe steigt, erhöht sich der Zuschuss nicht;
- dem Bericht sind unter anderem beizufügen: Verträge mit Auftragnehmern, Abnahmeprotokolle, Rechnungen mit Zahlungsbestätigung und Bestandskostenvoranschlag sowie bei einer größeren Anzahl von Kostenvoranschlägen oder Rechnungen eine Bestandskostenaufstellung;
- ist erforderlich Fotodokumentation jedes Abschnitts vor Beginn und nach Abschluss der Arbeiten, aufgenommen vom selben Ort;
- Ein zweckwidrig, ungerechtfertigt oder übermäßig verwendeter Zuschuss ist wie bei Steuerrückständen zuzüglich Zinsen zurückzuerstatten;
- Das Unternehmen platziert das Logo der Marke Mazowsze und das Logo des Förderprogramms sowie die Kofinanzierungsformel. Grafikdesigns werden per E-Mail an siw@mazovia.pl angenommen.
Im Rahmen der Rekrutierung für das Jahr 2026 kündigte das Amt zudem an, im Rahmen der Verifizierung zusätzlich zu prüfen, ob die Grabenabschnitte durch landwirtschaftlich genutzte Feuchtgebiete und überdeckte Torfmoore verlaufen GAEC 2-Standard und ob die Entschlammung, die Reinigung der Entwässerungsauslässe, das Freimachen von Büschen und das Freimachen von Rohrleitungen in solchen Abschnitten häufiger als einmal alle drei Jahre durchgeführt wurden. Es lohnt sich, dies zu prüfen, bevor Sie den Arbeitsumfang beschreiben.
Masowien für das Klima – Subventionen für Gemeinden und Landkreise
Wie dieses Programm aufgebaut ist
Der vollständige Name lautet Masowisches Instrument zur Unterstützung der Anpassung an den Klimawandel – Masowien für das Klima. Anders als bei der Bodenverbesserung gibt es keinen einheitlichen Dauerbeschluss: Jede Ausgabe beginnt mit neuen Vorschriften, die durch Beschluss des Provinzvorstands verabschiedet werden. Die Ausgabe 2026 wurde durch Beschluss Nr. 321/157/26 vom 23. Februar 2026 ins Leben gerufen, die Ausgabe 2025 wurde durch Beschluss Nr. 377/61/25 vom 24. Februar 2025 ins Leben gerufen. Das bedeutet Umfang und Höhe der Förderung können sich von Jahr zu Jahr ändern und Regeln sollten nicht von der alten Ausgabe auf die neue übertragen werden.
Ziel des Programms ist es, den Schutz vor den Auswirkungen des Klimawandels und Naturgefahren zu erhöhen, mit besonderem Schwerpunkt auf blau-grüner Infrastruktur, Grünanlagen und Energieeffizienz.
Was hat sich zwischen den Ausgaben 2025 und 2026 geändert?
| Ausgabe 2025 | Ausgabe 2026 | |
|---|---|---|
| Bereiche | 1) Blaugrüne Infrastruktur, 2) Grünanlagen und Grünflächen, 3) Außenbeleuchtung, 4) SECAP-Plan | Blaue und grüne Infrastruktur, Grünanlagen und Entwicklung von Grünflächen (einschließlich Solegradierwerken), Außenbeleuchtung |
| Höhe der Finanzierung | Bis zu 70 % für blaue und grüne Infrastruktur, bis zu 50 % für andere Bereiche | Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten |
| Betragsgrenze | 200.000 PLN | 200.000 PLN |
| Rekrutierung | 3.–21. März 2025 | 2.–16. März 2026 |
Zum Vergleich: In der ersten Ausgabe im Jahr 2022 betrug die maximale Beihilfe 100.000 PLN bei 50 % der förderfähigen Kosten. Das Programm wächst, aber sein thematischer Umfang wird manchmal eingeschränkt – im Jahr 2026 verschwanden die Finanzierung von SECAP-Plänen und die bevorzugten 70 % für blaue und grüne Infrastruktur.
Regeln für die Einreichung von Bewerbungen
- Der Antragsteller kann einreichen eine Anwendung mit einer Förderung von bis zu 200.000 PLN oder zwei Anwendungen für verschiedene Aufgaben, wobei der Gesamtbetrag der Finanzierung 200.000 PLN nicht übersteigt. Im Falle der Hauptstadt Warschau – maximal zwei Anträge pro Bezirk, bei gleicher Gesamtobergrenze.
- Jeder Antrag wird separat über ePUAP oder e-Delivery eingereicht (im Jahr 2025 über das vertrauenswürdige ePUAP-Profil). Im Falle eines Systemausfalls kann es an folgende Adresse gesendet werden: Polityka.ekologiczna@mazovia.pl.
- Der Antrag muss unterschrieben sein zertifizierte digitale Signatur durch eine Person, die befugt ist, im Namen der Gemeinde oder des Landkreises Willenserklärungen abzugeben, mit Gegenzeichnung des Schatzmeisters.
- Dem Antrag sind Unterlagen beizufügen, aus denen die geschätzten Gesamtkosten für die Umsetzung der Aufgabe hervorgehen. Visualisierung, Gestaltung oder sonstige Darstellungsform ist optional.
Auszahlung nach Aufgabenerledigung – Implikationen für die Budgetplanung
Finanzielle Hilfe wird gewährt in Form eines Zuschusses, der nach Abschluss und Erledigung der Aufgabe gezahlt wird. Nach den Regelungen der Ausgabe 2025 muss der Begünstigte im Rahmen seiner Eigenleistung Mittel für die Finanzierung bereitstellen 100 % der Auftragskosten – sowohl förderfähig als auch nicht förderfähig – und erhält erst dann einen Teil der förderfähigen Kosten erstattet. Die Mittel für den Eigenbeitrag dürfen nicht aus anderen Mitteln des Woiwodschaftshaushalts stammen. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 21 Tagen nach Annahme des Abschlussberichts.
Wie werden Bewerbungen bewertet und wie sieht die reale Konkurrenz aus?
Bewerbungen werden einer formalen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Die inhaltliche Bewertung berücksichtigt den G/P-Indikator (Grundeinkommen pro Einwohner der Gemeinde oder des Kreises im Verhältnis zum Durchschnitt für Masowien), die Art der Aufgabe und frühere im Rahmen des Programms erhaltene Subventionen. Bei Punktegleichheit entscheidet die Platzierung auf der Begünstigtenliste Reihenfolge der Bewerbungen – Datum und Uhrzeit der Einreichung der Bewerbung.
Zahlen aus der Ausgabe 2026, gemäß Begründung zum Beschluss Nr. 70/26 der Regionalversammlung vom 19. Mai 2026:
- eingereicht 303 Bewerbungen, ein Bewerber zog seine Bewerbung zurück,
- die formelle Prüfung bestanden haben 302 Anträge mit einem Gesamtbetrag von über 33,3 Mio. PLN (33.374.625 PLN),
- im Woiwodschaftshaushalt vorgesehen 15.000.000 PLN,
- Fördermittel erhalten haben 137 Projekte mit einem Gesamtbetrag von 14.930.138 PLN.
Dies bedeutet, dass die Gesamtzahl der Anträge das Doppelte der verfügbaren Mittel überstieg und der Anteil der geförderten Anträge bei etwa 45 % lag. Auf der Liste der Begünstigten lag die Punktzahl im Bereich von 54 bis 60 Punkten, und die überwiegende Mehrheit der Aufgaben betraf Straßenbeleuchtung – Solar-, Hybrid- und Austausch von Leuchten durch LED. In mehreren Gemeinden entstanden Sole-Gradierwerke. Die Beträge reichten von mehreren Tausend Zloty bis zur Höchstgrenze von 200.000 PLN.
Verpflichtungen, die in der Kostenplanungsphase weggelassen wurden
- Der Begünstigte platziert das Logo der Marke Mazowsze und das Logo des Förderprogramms sowie die Kofinanzierungsformel auf Informations- und Werbematerialien, auf der Website und in sozialen Medien und verwendet in der Kommunikation in sozialen Medien die Hashtags #Mazowszepomaga, #programywspiera und #solidarnośćmazowiecka.
- Nachdem Sie die Aufgabe erledigt haben, müssen Sie sie anlegen mindestens 5 Jahre Maße der Informationstafel 90 × 70 cm – Ihre Kosten sind Ausgaben des Begünstigten und können nicht mit dem Zuschuss verrechnet werden.
- Die Aufgabe kann der Kontrolle der Woiwodschaft unterliegen für 5 Jahre ab Fertigstellung.
Der Einsatz von Pumpgeräten bei Aufgaben, die von den Programmen abgedeckt werden
Im Folgenden geben wir nur diejenigen Elemente des Arbeitsumfangs an, bei denen der Einsatz von Pumpgeräten technisch gerechtfertigt ist, sowie formelle Vorbehalte, die bei der Erstellung des Antrags berücksichtigt werden müssen.
Entschlammung von Gräben – Entwässerung des Arbeitsabschnitts
Die Entschlammung des Grabens erfolgt im Flussbett, wo normalerweise Wasser steht. In der Praxis ist der Arbeitsablauf immer ähnlich: Senkung des Wasserspiegels im Arbeitsabschnitt, dann Beseitigung des Schlamms und Sanierung der Böschungen. Eine Reinwasserpumpe eignet sich nicht zum Pumpen von Wasser mit Suspensionen, Sand und Feststoffen – Sie benötigen eine für verunreinigtes Wasser oder Schlamm geeignete Pumpe mit entsprechendem Freiraum und einem widerstandsfähigen Hydraulikteil.
Je nach Verschmutzungsgrad des Mediums und Zugang zur Stromversorgung kommen drei Gerätegruppen zum Einsatz:
- Tauchpumpen für verunreinigtes Wasser und Schlamm – zur Entwässerung des Arbeitsabschnitts und von Baugruben in der Nähe von Bauwerken in Gräben. Bei einem geringeren Anteil genügen Suspensionen Pumpen für leicht verunreinigtes Wasser.
- Verbrennungsmotorpumpen – auf Abschnitten ohne Zugang zu Elektrizität. Treibstoff ist ein Kostenfaktor, der ausdrücklich als subventioniert erwähnt wird.
- Pumpen für stark verschmutzte Medien – bei der Reinigung von Entwässerungsbrunnen und Bauwerken in Gräben, wo das gepumpte Medium näher am Schlamm als am Wasser ist.
Formelle Vorbehalte, die nicht unterlassen werden dürfen. Der Zuschuss deckt hauptsächlich Arbeits- und Treibstoffkosten ab. Der Kauf von Ausrüstung ist erlaubt, jedoch nur im Rahmen 2.000 PLN pro Artikel und maximal 30 % des ZuschussbetragsDie Kosten müssen im Kostenvoranschlag des Investors und im Leistungsverzeichnis des Antrags enthalten sein. Vor Vertragsschluss erworbene Geräte werden nicht abgerechnet. Das Amt entscheidet über die Förderfähigkeit einer bestimmten Ausgabe – es lohnt sich also immer, beim Ministerium für ländliche Modernisierung und Wasserwirtschaft nachzufragen. vor erst nach dem Absenden des Antrags, nicht nach dem Kauf.
Mit blau-grüner Infrastruktur: Pumpe als Element der Installation
In den Vorschriften der Ausgabe 2025 – dem detailliertesten Dokument dieses Programms, das öffentlich in einem Format verfügbar ist, das Zitate ermöglicht – umfassen die von der blau-grünen Infrastruktur abgedeckten Aktivitäten die Rückhaltung von Regenwasser von den Dachflächen öffentlicher Gebäude, darunter: Dachrinnentanks, unterirdische Tanks für Regenwasser, Filter- und Regenwasserreinigungssysteme, Systeme, die Grünflächen mit Regenwasser pumpen und bewässern und Einlässe zum Sammeln von zurückgehaltenem Regenwasser.
Die gleichen Regelungen sind im Katalog der förderfähigen Kosten unter anderem aufgeführt: Kauf und Bau einer Bewässerungsanlage, Kauf von Tanks und Pumpsystemen und Bau eines Einlaufs zur Sammlung des zurückgehaltenen Regenwassers sowie Erschließung des Gebiets in der Nähe des Einlaufs. Darüber hinaus wurden Rückhaltebecken, Bioretentionsbecken und Gräben sowie die Sanierung von Teichen finanziert.
In diesem Bereich Die Pumpe ist kein zusätzliches Element, sondern Teil der Rückhalteanlage. Ein unterirdisches Reservoir ohne Pumpsystem dient nur als Speichereinrichtung – das zurückgehaltene Wasser muss an die Oberfläche gebracht werden, um die Bewässerung der im Rahmen desselben Programms durchgeführten Pflanzungen zu ermöglichen. Sie erfüllen diese Funktion Bewässerungs- und Regenwasserpumpen, Tauchpumpen Arbeiten im Tank, Regenwasseranlagen und Hydrophor-Sets Stabilisierung des Drucks im Bewässerungssystem. Dies gilt für Regenwasser und Retentionswasser, also Rohwasser – unbehandelt, das außerhalb der Trinkwasserinstallation verbleibt.
Zwei Vorbehalte. Erstens stammt der zitierte Katalog aus dem Reglement der Ausgabe 2025; In der Ausgabe 2026 blieb die blau-grüne Infrastruktur ein geförderter Bereich, ein detaillierter Kostenkatalog sollte jedoch in den für die jeweilige Ausgabe geltenden Vorschriften überprüft werden. Zweitens umfassen die nicht förderfähigen Kosten in der Ausgabe 2025 den Kauf von Anlagevermögen, das der Begünstigte für andere Aufgaben nutzen kann – sowie alle Kundendienste, Inspektionen, Reparaturen, Ersatzteile und Wartung nach Abschluss der Aufgabe. Bei einer fest in die Anlage eingebauten Pumpe stellt die Situation eine andere Situation dar als bei tragbaren Geräten für eine kommunale Brigade, aber die endgültige Entscheidung über die Förderfähigkeit liegt bei der Woiwodschaft.
Aufgaben, bei denen keine Pumpausrüstung verwendet wird
Nicht jede im Rahmen dieser Programme förderfähige Aufgabe betrifft die Wasserbewirtschaftung. Die Modernisierung der Außenbeleuchtung, der Bau von Lichtpunkten mit eigener Stromquelle und der Austausch von Armaturen – die überwiegende Mehrheit der Aufgaben aus der Masovia-Begünstigtenliste für Klima 2026 – umfassen keine hydraulischen Installationen. Der obige Teil der Studie gilt nicht für solche Projekte.
Ein separater Fall sind Solegradierwerke, die am zweithäufigsten geförderte Projektart. Sie arbeiten im Solekreislauf, nicht im Rohwasser, was unterschiedliche Materialanforderungen mit sich bringt – vor allem die Beständigkeit gegenüber Chloriden. Die Auswahl der Geräte für eine solche Installation sollte mit dem Designer oder Technologielieferanten abgestimmt werden; Standard-Wasserpumpen sind für diesen Einsatzzweck nicht ausgelegt und ihr Einsatz im Solekreislauf führt zu vorzeitiger Korrosion.
Kalender der Vorbereitungen für die nächste Ausgabe
Die folgenden Termine sind Vorhersagen basierend auf der Wiederholbarkeit früherer Ausgaben, nicht der offizielle Zeitplan. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Textes ist keine davon bestätigt.
Für Wasserunternehmen
- September–November: Besichtigung und Inventarisierung von Grabenabschnitten, Aktualisierung der Karten mit Namen, Längen und Nummern der Randgrundstücke, Erstellung eines Bruttoinvestorenkostenvoranschlags, Prüfung der Aktualität der Satzung, des Dokuments zur Vorstandskonstituierung und der Genehmigungen. Aufgrund der 7-tägigen Frist zur Behebung formeller Mängel ist es schwierig, diese Unterlagen im Einstellungsprozess zu vervollständigen.
- Dezember: BIP-Beobachtung – Einstellungsausschreibung für 2026 wurde am 12. Dezember 2025 veröffentlicht.
- Januar: Bitte möglichst frühzeitig einen vollständigen Antrag einreichen, da die Vergabe der Fördermittel von der Reihenfolge der Bewerbungen abhängt.
- Nach Vertragsunterzeichnung: Erst in diesem Stadium können Sie Kosten verursachen und mit der Arbeit beginnen. Bevor die Ausrüstung in den Abschnitt eingeführt wird, sollte eine fotografische Dokumentation des Zustands vor Beginn der Arbeiten erstellt werden.
Für Gemeinden und Landkreise
- Herbst: Aufgabenauswahl und erste Bewertung, Erstellung von Dokumenten zur Bestätigung der geschätzten Kosten; Handelt es sich um eine Retentionsanlage, lohnt es sich bereits in dieser Phase, die technischen Parameter zu ermitteln, da sich die Kostenschätzung später nicht ändern sollte.
- Februar: Beobachtung des Beschlussregisters des Provinzvorstands – die Verordnungen der Ausgaben 2025 und 2026 wurden am 24. bzw. 23. Februar verabschiedet und die Stellenausschreibungen wurden in der zweiten Februarhälfte veröffentlicht.
- März: Rekrutierung, in der Regel zwei bis drei Wochen. Die beglaubigte Unterschrift und Gegenzeichnung des Schatzmeisters muss vorab organisiert werden.
- Budget: Sicherstellung von 100 % der Projektkosten auf Seiten der Gemeinde, da der Zuschuss erst nach der Abrechnung zurückgezahlt wird.
Häufig gestellte Fragen
Ist Mazovia für die Landverbesserung und Mazovia für das Klima dasselbe Programm?
NEIN. Dabei handelt es sich um zwei getrennte Instrumente der Selbstverwaltung der Woiwodschaft Masowien, die von verschiedenen Abteilungen des Marschallamtes verwaltet werden. Mazovia zur Landverbesserung richtet sich an Wasserunternehmen und basiert auf einem ständigen Beschluss der Regionalversammlung, der auf der Grundlage des Wassergesetzes erlassen wurde. „Masowien für das Klima“ richtet sich an Gemeinden und Landkreise und seine Regeln werden jedes Jahr durch neue Verordnungen festgelegt, die durch Beschluss des Woiwodschaftsrates angenommen werden.
Wann beginnt die Rekrutierung für die nächste Ausgabe?
Bis zum 28. Juli 2026 wurden keine Termine für die nächste Ausgabe einer der Sendungen bekannt gegeben. Für Masowien, für die Bodenverbesserung, sieht der Beschluss eine Einstellung vom 2. bis 31. Januar des Haushaltsjahres vor, und die Bekanntmachung für 2026 wurde am 12. Dezember 2025 veröffentlicht. Für Masowien, für das Klima, fand die Einstellung im März statt – im Jahr 2025 vom 3. bis 21. März, im Jahr 2026 vom 2. bis 16. März. Die Termine sollten im BIP des Marschallamtes überprüft werden.
Wie hoch ist die Förderung in jedem Programm?
In Masowien beträgt der Zuschuss für die Bodenverbesserung 80 % des Wertes der beantragten Aufgabe, höchstens 100.000 PLN. In Mazovia for Climate in der Ausgabe 2026 konnte der Zuschuss bis zu 50 % der förderfähigen Kosten betragen und 200.000 PLN nicht überschreiten, und ein Antragsteller konnte einen Antrag für den vollen Betrag oder zwei Anträge für verschiedene Aufgaben innerhalb derselben Gesamtgrenze einreichen.
Kann ein Wasserversorger mit Fördergeldern eine Pumpe kaufen?
Der Zuschuss deckt hauptsächlich Arbeits- und Treibstoffkosten ab. Der Kauf der für die Erfüllung der Aufgabe erforderlichen Ausrüstung ist zulässig, der Stückwert des Kaufs darf jedoch 2.000 PLN nicht überschreiten und der Gesamtbetrag für diese Ausrüstung darf 30 % des Zuschusses nicht überschreiten. Der Aufwand ist im Kostenvoranschlag des Investors und im Leistungsverzeichnis des Antrags anzugeben und nach Vertragsschluss anfallend. Das Marschallamt entscheidet über die Förderfähigkeit einer bestimmten Ausgabe, daher lohnt es sich, vor der Antragstellung nachzufragen.
Kann die Gemeinde eine Regenwasserpumpanlage finanzieren?
In den Vorschriften der Ausgabe 2025 des Programms „Masowien für Klima“ im Bereich der blau-grünen Infrastruktur werden ausdrücklich Systeme zum Pumpen und Bewässern von Grünflächen mit Regenwasser, Dachrinnen und unterirdischen Reservoirs, Filtersysteme und Einlässe zum Sammeln von zurückgehaltenem Regenwasser sowie zu den förderfähigen Kosten – der Kauf und Bau eines Bewässerungssystems – erwähnt. Der Umfang der nächsten Ausgabe muss im eigenen Reglement geprüft werden, da sich der Flächen- und Kostenkatalog zwischen den Ausgaben ändert.
Kann mit den Arbeiten vor Vertragsunterzeichnung begonnen werden?
Nicht im Rahmen der Förderung. In Masowien können Fördermittel für die Bodenverbesserung nur die Kosten decken, die innerhalb der Frist für die Erledigung der Aufgabe, gerechnet ab dem Datum des Vertragsabschlusses, anfallen. Frühere, jedoch nicht kofinanzierungspflichtige vorbereitende Tätigkeiten sind zulässig: Entwurfs- und Kostenvoranschlagsdokumentation, formelle und rechtliche Regelungen sowie das Verfahren zur Auswahl eines Auftragnehmers. Eine ähnliche Regelung galt in Masowien für den Klimaschutz, wo die förderfähigen Kosten frühestens nach dem Datum des Vertragsabschlusses anfallen durften.
Was entscheidet darüber, ob ein Zuschuss gewährt wird, wenn es mehr Antragsteller als Geld gibt?
In Masowien ist die Reihenfolge der Anträge für die Bodenverbesserung entscheidend. Bei „Masovia for Climate“ werden die Bewerbungen einer inhaltlichen Beurteilung unterzogen, bei der unter anderem Folgendes berücksichtigt wird: B/P-Verhältnis, Art der Aufgabe und zuvor erhaltene Zuschüsse in diesem Programm. Bei gleicher Punktzahl wird der Platz auf der Liste durch die Reihenfolge der Bewerbungen nach Datum und Uhrzeit der Einreichung der Bewerbung bestimmt.
Ist ein Zuschuss für ein Wasserversorgungsunternehmen eine De-minimis-Beihilfe?
Wenn ein Wasserunternehmen eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des EU-Wettbewerbsrechts ausübt, stellt der Teil der Subvention, der sich auf diese Tätigkeit bezieht, – sofern er von der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit getrennt werden kann – eine De-minimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission dar. Zuschüsse in diesem Modus können aufgrund eines Beschlusses bis zum 31. Dezember 2030 gewährt werden. Dem Antrag sind Bescheinigungen über De-minimis-Förderungen der letzten 3 Jahre oder eine entsprechende Erklärung beizufügen.
Quellengrundlage der Studie
Alle genannten Regeln, Beträge und Fristen stammen ausschließlich aus offiziellen Dokumenten und offiziellen Veröffentlichungen der Selbstverwaltung der Woiwodschaft Masowien:
- Beschluss Nr. 34/22 der Versammlung der Woiwodschaft Masowien vom 22. März 2022 über die Regeln für die Gewährung von Sonderzuschüssen an Wasserunternehmen,
- Beschluss Nr. 175/22 der Versammlung der Woiwodschaft Masowien vom 22. November 2022 (Änderung),
- Beschluss Nr. 124/24 der Versammlung der Woiwodschaft Masowien vom 19. November 2024 (Änderung) mit Begründung,
- Musterantrag und Mustervertrag für die Gewährung von Zuschüssen an Wasserversorgungsunternehmen mit Gültigkeit im Jahr 2026,
- Ankündigung Masowien zur Landverbesserung 2026 – Ausschreibung (BIP UMWM),
- Ankündigung Masowien für das Klima 2026 – Ausschreibung (BIP UMWM),
- Verordnungen des Masowischen Instruments zur Unterstützung der Anpassung an den Klimawandel – Masowien für das Klima 2025 (Anlage zum Beschluss Nr. 377/61/25 des Vorstands der Woiwodschaft Masowien),
- Beschluss Nr. 321/157/26 des Vorstands der Woiwodschaft Masowien vom 23. Februar 2026 zusammen mit der Geschäftsordnung der Ausgabe 2026,
- Beschluss Nr. 70/26 der Versammlung der Woiwodschaft Masowien vom 19. Mai 2026, zusammen mit einer Begründung und der Liste der Begünstigten Masowiens für Klima 2026.
Haftungsausschluss. Der Text ist informativ und stellt den Stand vom 28. Juli 2026 dar. Die Regelungen nachfolgender Ausgaben beider Programme können von den oben beschriebenen abweichen – insbesondere der Aufgabenumfang, die Höhe der Förderung, die Einstellungsfristen und der Katalog der förderbaren Kosten. Bevor Sie den Antrag vorbereiten, lesen Sie bitte die aktuellen Dokumente, die im Informationsbulletin des Marschallamts der Woiwodschaft Masowien veröffentlicht sind, und wenden Sie sich an die zuständige Abteilung: in Fragen der Bodenverbesserung - an die Abteilung für Modernisierung ländlicher Gebiete und Wasserwirtschaft im Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, in Fragen des Klimaprogramms - an die Abteilung für Umweltpolitik, Geologie und Jagd. Wir bieten keine Förderberatungsleistungen an und sind nicht verantwortlich für Entscheidungen, die auf der Grundlage dieser Studie getroffen werden. Bitte kontaktieren Sie uns bezüglich der Auswahl einer Pumpe für einen bestimmten Arbeitsumfang – bitte teilen Sie uns die Aufgabenparameter mit.

